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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Time To Shine GmbH (nachfolgend „TTS“ oder „Wir“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) hinsichtlich aller von TTS angebotenen und erbrachten Leistungen und Produkte.
(2) Die AGB sind fester Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses zwischen TTS und dem Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Mitgliedschaftsverträge, Kursbuchungen, den Kauf von Produkten oder sonstige Dienstleistungen handelt. Mit der Annahme des Vertragsangebots des Kunden gelten diese AGB als akzeptiert und angewandt auf die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen TTS und dem Kunden.
(3) Die AGB können vom Kunden jederzeit per E-Mail an info@time-to-shine.com angefordert oder auf unserer Website www.time-to-shine.com/agb oder im Online Buchungsportal (derzeit Eversports) eingesehen werden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrages, der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegt, ist die Mitgliedschaft im ausgewählten Studio der Time To Shine GmbH, der Zugang zum Onlineportal von TTS sowie die Inanspruchnahme von Fitness-, Trainings- und Coaching-Angeboten und die Teilnahme an von TTS organisierten Community-Events.
(2) Ein rechtsverbindlicher Vertrag über die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Trainings-, Kurs- oder Coaching-Dienstleistungen kommt zustande, indem der Kunde die gewünschte Leistung über das Online-Buchungsportal (derzeit Eversports) auswählt, den Kaufprozess durch die Eingabe der erforderlichen Daten und Bestätigung der Zahlungsbedingungen durchläuft und den Kauf abschließend bestätigt. TTS bestätigt den Vertragsschluss unverzüglich auf elektronischem Wege. Alternativ kann der Vertragsschluss auch im Rahmen des direkten Erwerbs einer Dienstleistung im Studio erfolgen.

§ 3 Einzel- und Blockkarten, Monatsabonnement und Sonderaktionen
(1) Kunden von TTS haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Mitgliedschaftsformen zu wählen: Einzel- und Blockkarten und Monatsabonnements. Die spezifischen Details und Konditionen dieser Mitgliedschaftsformen sind in den entsprechenden individuellen Angeboten detailliert beschrieben.
(2) Einzel- und Blockkarten berechtigen den Kunden zur Inanspruchnahme einer vorher festgelegten Anzahl von Fitness-, Trainings- und Coachingeinheiten (Kurseinheiten). Die genauen Vertragsbedingungen können im Online-Buchungsportal (derzeit Eversports) eingesehen werden. Nutzer von Einzel- und Blockkarten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für nicht genutzte Kurseinheiten auf diesen Karten keine Rückerstattung erfolgt. Dies gilt unabhängig vom Grund der Nichtnutzung.
(3) TTS bietet verschiedene Monatsabonnements an, darunter die Modelle Silver, Gold, Platinum und ein spezielles Studenten-Abonnement. Diese Abonnements unterscheiden sich hinsichtlich der Anzahl der monatlich zugänglichen Kurse sowie weiterer spezifischer Vorteile. Die genauen Konditionen, Leistungsumfänge und Preise der einzelnen Abonnementmodelle werden individuell bei Vertragsschluss festgelegt.
(4) Sonderkarten, Sonderpakete und Sonderabonnements („Sonderaktionen“) sind spezielle Angebote, die zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Zielgruppen zur Verfügung gestellt werden. Diese unterliegen den Bedingungen, die jeweils im Angebot angegeben sind.
(5) Die Nutzungs- und Zugangsrechte aus den Einzel- bzw. Blockkarten und Monatsabonnements sind persönlich und dürfen nicht auf Dritte übertragen werden. Der Kunde ist verpflichtet, sich beim Einchecken am Counter des TTS-Studios auf Anfrage mit einem Lichtbildausweis auszuweisen, um eine eindeutige Identifizierung des Berechtigten zu ermöglichen.

§ 4 Nutzung der Dienstleistungen und Trainingsflächen, Hausordnung
(1) Kunden haben während der gebuchten Kurszeiten und kostenfreier Veranstaltungen des TTS-Programms Zugang zu den Trainings- und Umkleidebereichen des TTS-Fitnessstudios. Spezielle Angebote wie Workshops, exklusive Mitgliederevents und Personal Trainings, sowie Verkaufsartikel (z.B. Bekleidung, Nahrungsergänzungsmittel) werden getrennt in Rechnung gestellt.
(2) Aufgrund der begrenzten (Raum)Kapazitäten und dem Anspruch von TTS, individuelle Betreuung auch in unseren Gruppenkursen zu gewährleisten, kann TTS nicht gewährleisten, dass jederzeit alle Teilnahmewünsche des Kunden erfüllt werden. TTS legt großen Wert darauf, genügend Kursplätze anzubieten, sodass bei frühzeitiger Anmeldung eine regelmäßige, mehrfache wöchentliche Teilnahme unter normalen Umständen möglich ist.
(3) TTS behält sich das Recht vor, Kurszeiten im Einzelfall und aus triftigen Gründen anzupassen oder Kursangebote zu stornieren, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Kunden haben keinen Anspruch auf die durchgehende Durchführung spezifischer Kurse oder die Unveränderlichkeit des Kursplans, sofern das breite Spektrum der angebotenen Kurse dadurch nicht signifikant beeinträchtigt wird.
(4) An gesetzlichen Feiertagen, in Ferienzeiten oder aufgrund von Events kann es in Einzelfällen zu Einschränkungen im Kursangebot kommen. Teilbereiche des Studios können für Reparaturen temporär gesperrt werden, ohne dass dies ein Minderungsrecht begründet.
(5) Kinder bis 16 Jahre dürfen nur an Kursen teilnehmen, die speziell für ihre Altersgruppe ausgewiesen sind. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten am regulären Kursprogramm teilnehmen, Mitgliedschaften für Minderjährige bedürfen der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge muss über das Konto eines Erziehungsberechtigten erfolgen. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Jugendlichen und gewährleisten eine verantwortungsvolle Teilnahme am Trainingsprogramm.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsbestimmungen und die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Den Anweisungen des Personals von TTS ist Folge zu leisten. Verstößt ein Kunde gegen die Hausordnung oder eine Anweisung des Personals, ist TTS berechtigt, den Kunden des Kurses oder Studios zu verweisen und den Vertrag nach Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Unabhängig davon besteht ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht ohne vorherige Abmahnung, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer TTS unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

§ 5 Entgeltregelungen und Zahlungsmodalitäten
Die Entgelte sind sofort mit der Anmeldung fällig, unabhängig davon, ob die Anmeldung online über unsere Website bzw. im Online-Buchungsportal (derzeit Eversports) oder direkt im TTS-Studio erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren wird der Mitgliedsbeitrag monatlich zu dem Zeitpunkt abgebucht, der dem Tag des Vertragsbeginns entspricht (zum Beispiel am 12. des Monats). Mitglieder sind verpflichtet, die Kosten für etwaige Rücklastschriften zu tragen, die aufgrund von Zahlungsausfällen entstehen, für die sie verantwortlich sind.

§ 6 Stornierung, No Show, Vertragslaufzeit, Kündigung, Ruhendstellung
(1) Kunden können ihre Kursbuchung bis zu 12 Stunden vor Kursbeginn kostenlos stornieren. Die Stornierung kann über das Online-Buchungsportal (derzeit Eversports) oder persönlich an der Rezeption des TTS-Studios erfolgen.
(2) Erfolgt eine Stornierung weniger als 12 Stunden vor dem geplanten Kursbeginn, 
wird Inhabern von Einzel- und Blockkarten eine Kurseinheit von ihrer Karte abgezogen. Monatsabonnenten wird ebenfalls eine Kurseinheit von ihrem montalichem Kontingent abgezogen. Kunden, die über Plattformen wie Gympass gebucht haben, wird eine Stornierungsgebühr (Late-Cancellation-Fee) in Höhe von 8,00 EUR berechnet, die unverzüglich zu begleichen ist.
(3) Sollte keine Stornierung erfolgen und der Kunde die gebuchte Kurseinheit dennoch nicht wahrnimmt, wird Inhabern von Einzel- und Blockkarten eine Kurseinheit von ihrer Karte abgezogen. Monatsabonnenten wird in diesem Fall auch eine Trainingseinheit von Ihrem monatlichen Kontingent abgezogen. Kunden, die über Plattformen wie Gympass buchen, wird eine Gebühr (No-Show Fee) in Höhe von 12,00 EUR berechnet, die unverzüglich zu begleichen ist.
(4) Die Rückgabe von Einzel- und Blockkarten ist ausgeschlossen. Gleiches gilt nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist für Einzel- und Blockkarten, die über ein Online-Buchungsportal erworben wurden. Kein Widerrufsrecht besteht für Einzelkarten, die über die angebotenen Online-Buchungsportale speziell für einen bestimmten Kurs zu einem bestimmten Termin erworben wurden sowie für alle im TTS-Studio erworbenen Dienstleistungen und Waren.
(5) Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit geht die Mitgliedschaft in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über, das jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Abrechnungsintervalls gekündigt werden kann. Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Textform und kann per E-Mail an info@time-to-shine.com oder per Post an Time To Shine GmbH, Sendlinger Straße 37, 80331 München erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigung bei TTS, nicht das Datum des Poststempels.
(6) Mitgliedschaften können unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei Schwangerschaft oder vorliegender Krankheit, temporär ruhend gestellt werden. Im Falle einer Krankheit ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, das die Unfähigkeit zur Teilnahme an sportlichen Aktivitäten für einen Zeitraum von mindestens einem Monat bescheinigt. Während der Ruhendstellung sind Kunden von der Entrichtung der monatlichen Beiträge befreit. In dieser Zeit besteht jedoch kein Anspruch auf die Nutzung der Dienstleistungen oder Einrichtungen der TTS-Studios. Im Falle der Ruhendstellung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Ruhendstellung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.

§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Vor Beginn jeglicher Trainingsaktivitäten muss der Kunde sich selbst – erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines Arztes – über höchstpersönliche mögliche gesundheitliche Risiken informieren. Der Kunde ist verpflichtet, das Studio unverzüglich über Unwohlsein, Schmerzen oder andere akute gesundheitliche Probleme zu informieren, die eine sichere Teilnahme am Training beeinträchtigen könnten.
(2) Dem Kunden ist die Nutzung illegaler Substanzen während unserer Kurse und Trainings oder in unseren Räumlichkeiten sowie das Anbieten, Bewerben oder anderweitige Darbieten illegaler Substanzen untersagt. Ein Verstoß hiergegen berechtigt uns zur außerordentlichen Kündigung und zur Erteilung von Hausverbot. Etwaige bereits geleistete Zahlungen werden in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
(3) Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von ihm angegebenen Daten verantwortlich. Er verpflichtet sich, TTS Änderungen seiner Namens-, Adress- und Kontodaten unverzüglich in Textform per E-Mail an info@time-to-shine.com mitzuteilen oder in seinem Kundenprofil im Online-Buchungsportal (derzeit Eversports) selbständig anzupassen. Verwaltungsgebühren und Mehraufwand, die durch unrichtige Daten entstehen, trägt der Kunde.

§ 8 Haftung
(1) TTS haftet nicht für Schäden, die dem Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen oder der Räumlichkeiten von TTS entstehen, mit Ausnahme von Schäden, die durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder durch vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Pflichtverletzungen von TTS oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
(2) Bei Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch TTS beruhen, beschränkt sich die Haftung von TTS auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
(3) TTS haftet nicht für das Abhandenkommen von persönlichen Gegenständen des Kunden in den Garderoben, den zur Verfügung gestellten Schließfächern oder auf dem Studiogelände, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von TTS oder ihrer Erfüllungsgehilfen vor. Die Kunden sind verpflichtet, die Schließfächer mit einem eigenen, geeigneten und aufbruchsicheren Schloss zu verschließen und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Dem Kunden wird dringend empfohlen, keine Wertgegenstände in das Studio mitzubringen. TTS übernimmt keine Haftung für in den Schließfächern deponierte Wertgegenstände (wie bspw. Smartphones, Kopfhöhrer).
(4) Bei Verlassen des TTS-Studios hat der Kunde das zur Verfügung gestellte Schließfach zu räumen.

§ 9 Höhere Gewalt
Bei von TTS nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere bei Pandemien, Epidemien oder sonstigen als höhere Gewalt einzustufenden Ereignissen, die TTS an der Erbringung der vertraglichen Leistungen hindern, ist der Kunde verpflichtet, die monatlichen Mitgliedsbeiträge bis zum regulären Vertragsende weiter zu entrichten. Im Gegenzug ermöglicht TTS eine beitragsfreie Verlängerung des Monatsabonnements über das Vertragsende hinaus entsprechend der Dauer des Ausfalls aufgrund höherer Gewalt. TTS verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig in Textform über die genaue Dauer des Ausfalls und den sich daraus ergebenden Zeitraum der kostenfreien Verlängerung des Monatsabonnements zu informieren.

§ 10 Änderungen dieser AGB
Wir behalten uns das Recht vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten – bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. TTS wird den Kunden über die Änderungen informieren und ihm die Möglichkeit einräumen, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe zu widersprechen, wobei TTS besonders darauf hinweisen wird, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Sofern nicht abweichend vereinbart, bedürfen Änderungen des Vertrags ebenso der Schriftform wie die Aufhebung der Schriftform selbst.

(2) Sollten Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Entsprechendes gilt, soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung werden die Parteien eine Regelung treffen, die dem ursprünglich Vereinbarten oder dem nach dem Sinn und Zweck des Vertrages Gewollten am nächsten kommt.

Stand: März 2024